RÜCKVERGÜTUNGSPROZESS
Auch Zuhause profitiert man von den Vorteilen von Trink- und Sondennahrungen. Hier erfahren Sie, was es dazu braucht:
Ihre Ernährungsberaterin oder Ihr Arzt organisiert für Sie die Kostengutsprache und eine Heimlieferung der Abbott Trink- oder Sondennahrungen über den Homecare-Service.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme: eine Überprüfung und Bestätigung der therapeutischen Indikationen gemäss den «GESKES*-Richtlinien» durch Ihren Vertrauensarzt. Dazu wird das SVK-Kostengutsprachegesuch* ausgefüllt und an Ihre Krankenkasse geschickt. Wird das SVK- Kostengutsprachegesuch* akzeptiert, bezahlt die Grundversicherung Ihrer Krankenkasse die Produkte.
Zusammen mit der Fachperson leiten Sie die Bestellung an einen Homecare-Anbieter weiter. Anschliessend wird Ihnen die Trinknahrung vom Homecare-Anbieter direkt nach Hause geliefert.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.svk.org oder direkt bei Ihrer Krankenkasse.
HILFREICHE LINKS
*GESKES: Gesellschaft für klinische Ernährung der Schweiz
SVK: Schweizer Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenversicherten
Die Krankenkassen CSS, Helsana, Sanitas und KPT/CPT haben ein eigenes Formular.