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KOSTENGUTSPRACHE
NUTRITION

DIGITALE KOSTENGUTSPRACHE

 

Trink- und Sondennahrungen werden gemäss GESKES-Richtlinien durch die Grundversicherung rückvergütet. Um Ihnen das Ausfüllen des dafür benötigten Kostengutsprachegesuchs zu erleichtern, haben wir hier eine digitale Version für Sie aufgeschaltet.

Wählen Sie dafür unten die gewünschte Krankenkasse und füllen Sie das folgende Formular Schritt für Schritt aus. Eventuell kennen Sie diesen Prozess bereits aus Ihrer täglichen Praxis.*

Nachdem Sie alle Informationen eingetragen haben, wird das Kostengutsprachegesuch als pdf-Formular für Sie generiert. Dieses können Sie anschliessend ganz einfach wie gewohnt ausdrucken und handschriftlich signieren. Jetzt ist Ihr Kostengutsprachegesuch bereit zum Einreichen bei der jeweiligen Krankenkasse.

Wichtig zu wissen: mit dem Ausfüllen des digitalen Kostengutsprachegesuchs werden bei Abbott keine Daten von Ihnen oder Ihren Patienten gespeichert.

Wir hoffen, Ihnen und Ihren Patienten damit den Rückvergütungsprozess zu erleichtern. Über Ihr Feedback, Ihre Anregungen und Fragen freuen wir uns. Bitte schicken Sie uns dafür eine Nachricht an: marketing.nutritional.ch@abbott.com

Die Gesundheitsfachperson ist für eine datenschutzkonforme Bearbeitung von Personendaten, insbesondere von Patientendaten, im Rahmen der Kostengutsprache an die Krankenkasse verantwortlich. Sie/er holt allfällig benötigte Einverständniserklärungen vorab ein.

 

 

*Weitere Informationen zu Krankenversicherern, Rückvergütung und Verordnungen finden Sie auch bei der GESKES hier.

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